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Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. 

Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören

Satzung

Hier haben Sie die Möglichkeit unsere Satzung einzusehen. 
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Termine / Bekanntmachungen

Aktuell gibt es keine Termine

Kontakt

Die Jagdgenossenschaft wird vertreten durch:

Den Jagdvorsteher:
Rudolf Gerkens
Datumer Chaussee 59a
25421 Pinneberg

und seinem Beisitzer:
Jens Diercks
Datumer Chaussee 56
25421 Pinneberg