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Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. 

Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören

Satzung

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Termine / Bekanntmachungen

Einladung zur Versammlung
der Jagdgenossenschaft Pinneberg Süd


Sehr geehrte Jagdgenossen,

hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung unserer Jagdgenossenschaft Pinneberg Süd ein.

Datum:  17. Februar 2026
Uhrzeit:  19:30 Uhr
Ort:  Schützenhaus Halstenbek, Obereschweg 1

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2. Protokollverlesung und Genehmigung
  3. Kassenbericht für das Jagdjahr 2025 und Entlastung des Vorstandes
  4. Neuwahl des Vorstandes
  5. Neuwahl der Kassenprüfer
  6. Verwendung des Jagdgeldes
  7. Verschiedenes / Anfragen 

Bei Beschlussunfähigkeit findet im Anschluss eine weitere Versammlung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig ist.

Im Anschluss an die Versammlung wird das Jagdgel an die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Pinneberg Süd ausbezahlt.

Der Jagdvorsteher
Rudolf Gerkens

Kontakt

Die Jagdgenossenschaft wird vertreten durch:

Den Jagdvorsteher:
Rudolf Gerkens
Datumer Chaussee 59a
25421 Pinneberg

und seinem Beisitzer:
Jens Diercks
Datumer Chaussee 56
25421 Pinneberg